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Wissen, was auf Sie zu kommt - holen Sie sich ein Angebot von uns ein
Nach Angabe einiger Informationen über das zu berechnende Gebäude
können wir Ihnen genaue
Auskunft geben und ein Angebot unterbreiten. Uns ist wichtig transparent zu arbeiten und bieten deshalb vorwiegend Festpreise an. So wissen Sie, was finanziell auf Sie zukommt und Sie erhalten eine gute Entscheidungsgrundlage - ohne Überraschungen.
Für die Höhe der Kosten ist der Umfang der Berechnung entscheidend, der abhängig ist von der Gebäudegröße, der Anzahl beheizter Räume, dem Vorhandensein von Grundrissen und weiteren Bauunterlagen. Je mehr Unterlagen Sie besitzen, desto geringer ist der Aufwand der Datenerfassung und damit der Kosten. Hilfreich sind digitale oder einscannbare Grundrisse, das Vorhandensein von U-Werten, Schichtaufbauten und Angaben zu Baumaterialien. Sollten keinerlei Unterlagen zum Gebäude vorliegen, ist dies kein Problem. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir die Erfassung für Sie.

Wissen, was auf Sie zu kommt - holen Sie sich ein Angebot von uns ein
Nach Angabe einiger Informationen über das zu berechnende Gebäude
können wir Ihnen genaue
Auskunft geben und ein Angebot unterbreiten. Uns ist wichtig transparent zu arbeiten und bieten deshalb vorwiegend Festpreise an. So wissen Sie, was finanziell auf Sie zukommt und Sie erhalten eine gute Entscheidungsgrundlage - ohne Überraschungen.
Für die Höhe der Kosten ist der Umfang der Berechnung entscheidend, der abhängig ist von der Gebäudegröße, der Anzahl beheizter Räume, dem Vorhandensein von Grundrissen und weiteren Bauunterlagen. Je mehr Unterlagen Sie besitzen, desto geringer ist der Aufwand der Datenerfassung und damit der Kosten. Hilfreich sind digitale oder einscannbare Grundrisse, das Vorhandensein von U-Werten, Schichtaufbauten und Angaben zu Baumaterialien. Sollten keinerlei Unterlagen zum Gebäude vorliegen, ist dies kein Problem. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir die Erfassung für Sie.

Ein Vor-Ort-Termin mit Beratung und Datenaufnahme
Wir empfehlen einen Vor-Ort-Termin mit uns auszumachen, um die Heizungsanlage samt Komponenten anzuschauen, offene Fragen zu klären und Daten aufzunehmen. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlende Daten können vor Ort besprochen und ergänzt werden. Teils sind die Grundrisse veraltet, es fehlen Angaben oder die angegebenen Baumaterialien sind fehlerhaft. Da sie alle großen Einfluss auf die Berechnungsgenauigkeit haben, legen wir großen Wert auf die Richtigkeit der Angaben und ein Darüberschauen lohnt sich.
Eine wichtige Voraussetzung: einstellbare Thermostatventile
Um die berechneten Werte des hydraulischen Abgleichs
einstellen
zu können, ist das Vorhandensein
einstellbarer
Thermostatventile an den Heizkörpern eine Voraussetzung. Sie sind bereits häufig verbaut. Wir können prüfen, ob bereits passende Thermostatventile vorhanden sind oder ob sie nachgerüstet werden müssten. Teils ist auch nur ein Tausch der Einsätze nötig, der mit wenig Arbeitsaufwand verbunden ist.
Einstellung der Ergebniswerte und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen
Zuzüglich zu unseren Kosten für unsere Berechnung kommt der Aufwand für die Einstellung des hydraulischen Abgleichs an Ihrer Heizungsanlage durch Ihren Heizungsinstallateur. Im Zuge dessen empfehlen wir, falls noch nicht geschehen, das komplette Heizungssystem aufeinander abzustimmen. Erst dann lässt sich das volle Einsparpotential ausschöpfen und eine Heizungsoptimierung erfolgreich abschließen.
Ein Vor-Ort-Termin mit Beratung und Datenaufnahme
Wir empfehlen einen Vor-Ort-Termin mit uns auszumachen, um die Heizungsanlage samt Komponenten anzuschauen, offene Fragen zu klären und Daten aufzunehmen. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlende Daten können vor Ort besprochen und ergänzt werden. Teils sind die Grundrisse veraltet, es fehlen Angaben oder die angegebenen Baumaterialien sind fehlerhaft. Da sie alle großen Einfluss auf die Berechnungsgenauigkeit haben, legen wir großen Wert auf die Richtigkeit der Angaben und ein Darüberschauen lohnt sich.
Eine wichtige Voraussetzung: einstellbare Thermostatventile
Um die berechneten Werte des hydraulischen Abgleichs
einstellen
zu können, ist das Vorhandensein
einstellbarer
Thermostatventile an den Heizkörpern eine Voraussetzung. Sie sind bereits häufig verbaut. Wir können prüfen, ob bereits passende Thermostatventile vorhanden sind oder ob sie nachgerüstet werden müssten. Teils ist auch nur ein Tausch der Einsätze nötig, der mit wenig Arbeitsaufwand verbunden ist.
Einstellung der Ergebniswerte und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen
Zuzüglich zu unseren Kosten für unsere Berechnung kommt der Aufwand für die Einstellung des hydraulischen Abgleichs an Ihrer Heizungsanlage durch Ihren Heizungsinstallateur. Im Zuge dessen empfehlen wir, falls noch nicht geschehen, das komplette Heizungssystem aufeinander abzustimmen. Erst dann lässt sich das volle Einsparpotential ausschöpfen und eine Heizungsoptimierung erfolgreich abschließen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- fünf beheizte Räume
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- Fenstermaße und Heizkörperdaten werden von uns aufgenommen
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
455,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- zehn beheizte Räume
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- Fenstermaße und Heizkörperdaten werden von uns aufgenommen
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
615,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- 24 beheizte Räume (z. B. vier Wohnungen mit je sechs Heizkörpern/Fußbodenheizung)
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- Fenstermaße und Heizkörperdaten werden von uns aufgenommen
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
985,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- fünf beheizte Räume
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Datenaufnahme
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
455,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- zehn beheizte Räume
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Datenaufnahme
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
615,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- 24 beheizte Räume (z. B. vier Wohnungen)
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Datenaufnahme
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
985,- € inkl. Umsatzsteuer
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- fünf beheizte Räume
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- Fenstermaße und Heizkörperdaten werden von uns aufgenommen
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
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- Beratung
455,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- zehn beheizte Räume
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- Fenstermaße und Heizkörperdaten werden von uns aufgenommen
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
615,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur

Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- 24 beheizte Räume (z. B. vier Wohnungen mit je sechs Heizkörpern/Fußbodenheizung)
- geradliniger Grundriss
- Informationen zu den Baumaterialien liegen vor
- Fenstermaße und Heizkörperdaten werden von uns aufgenommen
- einstellbare Thermostatventile sind vorhanden
- ein Vor-Ort-Termin
- Prüfung der Unterlagen
- Beratung
985,- € inkl. Umsatzsteuer zzgl. Fahrtkosten
zzgl. der Kosten für die Einstellung der Berechnungswerte durch Ihren Heizungsinstallateur
Gibt es eine Förderung für den hydraulischen Abgleich?
Der hydraulische Abgleich ist unter gewissen Voraussetzungen förderfähig. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen einer Heizungsoptimierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst. Des Weiteren ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs eine Fördervoraussetzung für den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien, wie die Errichtung eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Wärmepumpe und damit förderfähig.
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Als Nachweis dient das Formular
„Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. Nur mit diesem Nachweis über den erfolgten hydraulischen Ablgeich wird der Zuschuss der BAFA bewilligt und ausgezahlt. Von uns erhalten Sie das für die Beantragung benötigte VdZ-Formular mit unseren berechneten Werten, die durch Ihren Heizungsinstallateur noch eingestellt und die Erledigung auf dem Formular unterzeichnet werden muss.
Voraussetzungen für den Erhalt von Förderungen
Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mindestens zwei Jahre und darf bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann. Es ist nicht ausreichend den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems durchzuführen, beispielsweise eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung.
Für die Antragstellung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung, worunter auch der hydraulische Abgleich fällt, ist lediglich die Einbindung eines Fachunternehmens nötig. Die Mitwirkung eines Energieeffizienz-Experten ist keine Voraussetzung und damit optional.
Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW.
Höhe der Förderung
Gefördert wird erst ab Bruttokosten in Höhe von 300 Euro (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer). Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent. Er steigt auf 20 Prozent, wenn er im Rahmen eines geförderten und individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen wird.
Steuerliche Absetzbarkeit
20 % der Arbeitskosten des hydraulischen Abgleichs, bestehend aus Lohn- und Fahrtkosten (keine Materialkosten), können im Normalfall steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Obergrenze für Handwerkerleistungen nicht bereits überschritten wurde. Hierzu kann der Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe weitergehende Informationen liefern und beraten. Wichtig ist das vorliegen einer Rechnung mit separat ausgewiesenem Lohn- und Materialanteil, da der Materialanteil in der Regel nicht absetzbar ist.
Gibt es eine Förderung für den hydraulischen Abgleich?
Der hydraulische Abgleich ist unter gewissen Voraussetzungen förderfähig. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen einer Heizungsoptimierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst. Des Weiteren ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs eine Fördervoraussetzung für den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien, wie die Errichtung eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Wärmepumpe und damit förderfähig.
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Als Nachweis dient das Formular
„Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. Nur mit diesem Nachweis über den erfolgten hydraulischen Ablgeich wird der Zuschuss der BAFA bewilligt und ausgezahlt. Von uns erhalten Sie das für die Beantragung benötigte VdZ-Formular mit unseren berechneten Werten, die durch Ihren Heizungsinstallateur noch eingestellt und die Erledigung auf dem Formular unterzeichnet werden muss.
Voraussetzungen für den Erhalt von Förderungen
Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mindestens zwei Jahre und darf bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann. Es ist nicht ausreichend den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems durchzuführen, beispielsweise eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung.
Für die Antragstellung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung, worunter auch der hydraulische Abgleich fällt, ist lediglich die Einbindung eines Fachunternehmens nötig. Die Mitwirkung eines Energieeffizienz-Experten ist keine Voraussetzung und damit optional.
Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW.
Höhe der Förderung
Gefördert wird erst ab Bruttokosten in Höhe von 300 Euro (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer). Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent. Er steigt auf 20 Prozent, wenn er im Rahmen eines geförderten und individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen wird.
Steuerliche Absetzbarkeit
20 % der Arbeitskosten des hydraulischen Abgleichs, bestehend aus Lohn- und Fahrtkosten (keine Materialkosten), können im Normalfall steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Obergrenze für Handwerkerleistungen nicht bereits überschritten wurde. Hierzu kann der Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe weitergehende Informationen liefern und beraten. Wichtig ist das vorliegen einer Rechnung mit separat ausgewiesenem Lohn- und Materialanteil, da der Materialanteil in der Regel nicht absetzbar ist.
Gibt es eine Förderung für den hydraulischen Abgleich?
Der hydraulische Abgleich ist unter gewissen Voraussetzungen förderfähig. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen einer Heizungsoptimierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst. Des Weiteren ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs eine Fördervoraussetzung für den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien, wie die Errichtung eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Wärmepumpe und damit förderfähig.
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Als Nachweis dient das Formular
„Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“
der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V. Nur mit diesem Nachweis über den erfolgten hydraulischen Ablgeich wird der Zuschuss der BAFA bewilligt und ausgezahlt. Von uns erhalten Sie das für die Beantragung benötigte VdZ-Formular mit unseren berechneten Werten, die durch Ihren Heizungsinstallateur noch eingestellt und die Erledigung auf dem Formular unterzeichnet werden muss.
Voraussetzungen für den Erhalt von Förderungen
Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mindestens zwei Jahre und darf bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig Jahre betragen, damit eine Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten werden kann. Es ist nicht ausreichend den hydraulischen Abgleich nur für einen Teil des Heizsystems durchzuführen, beispielsweise eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung.
Für die Antragstellung für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung, worunter auch der hydraulische Abgleich fällt, ist lediglich die Einbindung eines Fachunternehmens nötig. Die Mitwirkung eines Energieeffizienz-Experten ist keine Voraussetzung und damit optional.
Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW.
Höhe der Förderung
Gefördert wird erst ab Bruttokosten in Höhe von 300 Euro (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer). Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent. Er steigt auf 20 Prozent, wenn er im Rahmen eines geförderten und individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen wird.
Steuerliche Absetzbarkeit
20 % der Arbeitskosten des hydraulischen Abgleichs, bestehend aus Lohn- und Fahrtkosten (keine Materialkosten), können im Normalfall steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Obergrenze für Handwerkerleistungen nicht bereits überschritten wurde. Hierzu kann der Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe weitergehende Informationen liefern und beraten. Wichtig ist das vorliegen einer Rechnung mit separat ausgewiesenem Lohn- und Materialanteil, da der Materialanteil in der Regel nicht absetzbar ist.
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Vertiefende Informationen rund um Fördermöglichkeiten
Informationen vom BAFA zur Heizungsoptimierung:
Förderübersicht über die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) :
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.html?nn=1463514
Informationen zur Antragstellung und zum Ablauf des Antragsprozesses von Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Merkblatt zur Antragstellung:
Vertiefende Informationen rund um Fördermöglichkeiten
Informationen vom BAFA zur Heizungsoptimierung:
Förderübersicht über die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) :
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.html?nn=1463514
Informationen zur Antragstellung und zum Ablauf des Antragsprozesses von Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Merkblatt zur Antragstellung:
Vertiefende Informationen rund um Fördermöglichkeiten
Informationen vom BAFA zur Heizungsoptimierung:
Förderübersicht über die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) :
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.html?nn=1463514
Informationen zur Antragstellung und zum Ablauf des Antragsprozesses von Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Merkblatt zur Antragstellung:
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